Allgemeine Geschäftsbedingungen



  1. Die Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Makler haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, soweit ihm lediglich leichte bis mittlere Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
  3. Die Maklerprovision beträgt 3 bis 4 % des Kaufpreises. Hinzu kommt die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer, aktuell also 19 %, so dass die Provision derzeit einschließlich Mehrwertsteuer zwischen 3,57 und 4,76 % beträgt. Die Provision im Bereich der Vermietung beträgt 2 Monatsmieten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, aktuell also 19 %, so dass die Provision derzeit einschließlich Mehrwertsteuer 2,38 Monatsmieten beträgt. Im Bereich der Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen gelten gegebenenfalls abweichende und jeweils zu vereinbarende Abmachungen.
  4. Der Makler darf für die andere Seite provisionspflichtig tätig werden. Ein etwaiger Provisionsanspruch gegen die andere Hauptvertragspartei beeinträchtigt den in diesem Vertrag vereinbarten Provisionsanspruch nicht.
  5. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt.
  6. Der Makler hat Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Bearbeitung des Maklervertrages ergeben, wie z. B. für Inserate, Exposés, Kosten für Porto und Telefon, Eingabekosten ins Internet und in ähnliche Kommunikationsdienste sowie Kosten für Besichtigungsfahrten. Der Aufwendungsersatz ist fällig mit der Beendigung dieses Maklervertrages. Von dem Maklerkunden zu tragende Aufwendungen sind beim Anfall einer Maklerprovision aus diesem Maklervertrag in vollem Umfang anzurechnen.
  7. Soweit der Maklerkunde seine Kauf- oder Verkaufsabsicht während der Laufzeit des Maklervertrages aufgibt, verpflichtet er sich, dies unverzüglich dem Makler mitzuteilen.
  8. Der Makler ist zur Anwesenheit beim Abschluss des Hauptvertrags berechtigt. Der Maklerkunde teilt den hierfür anberaumten notariellen Termin rechtzeitig dem Makler mit. Der Maklerkunde verpflichtet sich, dem Makler innerhalb einer Woche nach dem Zugang des Hauptvertrages eine Kopie hiervon einschließlich sämtlicher Nebenabreden zu überlassen. Findet ein Abschluss des Hauptvertrags ohne die Anwesenheit des Maklers statt, ist der Maklerkunde verpflichtet, dem Makler innerhalb einer Woche nach Abschluss des Hauptvertrags Auskunft über den Vertragsgegenstand, den/die Hauptvertragspartner und die mit diesem/diesen vereinbarten Konditionen zu erteilen.
  9. Der Makler ist berechtigt, die dem Auftraggeber zu Grunde liegenden Daten in elektronischer Form zu verarbeiten und zu speichern und das Objektangebot anderen Maklern zur Mitbearbeitung sowie der Öffentlichkeit über Internetportale allgemein zugänglich zu machen.
  10. Die teilweise Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen wie auch von Teilen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Abreden nicht. Ein unwirksamer Teil ist dem wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu ergänzen.
  11. Mündliche Abreden sowie mündliche Abänderungen zu dem gegenständlichen Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  12. Soweit es sich um Vollkaufleute handelt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Ludwigsburg.